Richtlinien & Sicherheit

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, gilt es einige Regeln zu beachten. Ausgebildete Arbeitsplatzexpert*innen wissen, wie diese anzuwenden sind und wie auf dieser Grundlage attraktive Arbeitsumgebungen für Wissensarbeiter*innen entstehen können.
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Hochwertig ausgestattet, modern, ruhig, hell – die Liste der Ansprüche an den idealen Arbeitsplatz ist lang. Vor allem anderen sollte er jedoch eines sein: sicher. Dafür sorgt in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der für alle Arten von Arbeitsplätzen allgemeine Anforderungen an die Gestaltung definiert sind, von der Beleuchtung über den Umgang mit Lärm bis hin zum Brandschutz. Ergänzt wird diese Verordnung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS). Auch die Frage der Mindestgröße eines Arbeitsplatzes ist in einer Technischen Regel definiert. Demnach stehen gemäß ASR A1.2 jedem Beschäftigten im Allgemeinen mindestens 8 Quadratmeter zu. Für Büroarbeitsplätze sind hingegen 8 bis 10 Quadratmeter, in Großraumbüros sogar 12 bis 15 Quadratmeter zu veranschlagen.

Sonderfälle richtig gestalten

Digitale Lösungen sind aus dem modernen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Für die meisten Büroarbeiter*innen sind Bildschirme deshalb mittlerweile sogar die wichtigsten Arbeitsgeräte – umso mehr, wenn sie remote arbeiten. Schreibtischarbeitsplätze sind heute also fast ausschließlich Bildschirmarbeitsplätze. Auf diese spezielle Form des Arbeitsplatzes geht die Arbeitsstättenverordnung mit umfangreichen Maßnahmen gesondert ein. Die wichtigste Anforderung dabei: eine ergonomische Ausstattung.

Auch das Homeoffice als Arbeitsplatz wird in der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt, hier „Telearbeitsplätze“ genannt. Allerdings bleiben die Regeln für diese vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten vage. Konkreter wird dagegen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Arbeitgeber*innen praktische Gestaltungsempfehlungen für das Homeoffice gibt, von der Mindestgröße des Monitors bis zur idealen Raumtemperatur.

Produktempfehlungen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Um die einzelnen Vorschriften schon im Planungsprozess korrekt zu berücksichtigen, empfiehlt es sich, einen ausgebildeten Arbeitsplatzexpert*innen hinzuzuziehen. Auch unsere feco Fachberater*innen verfügen über diese Quality Office Zertifizierung und unterstützen Sie gerne bei Ihrer Büroplanung! Von der Flächenplanung bis zur Büroakustik stellen wir so sicher, dass Ihre Arbeitsplätze nicht nur attraktiv sind, sondern auch alle Anforderungen erfüllen und jeder Überprüfung standhalten.

Besondere Zeiten, besondere Regeln

Büros, ob zu Hause oder im Unternehmen, müssen auch in Krisenzeiten gut durchdacht und geplant sein, damit sie optimal genutzt werden können. Das gilt erst recht in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) haben dazu aktuelle Informationen zusammengestellt. Sie zeigen auf, wie gute Büroarbeit weiterhin regelkonform gestaltet werden kann.

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